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Impfung weiterer Personengruppen
von Freitag, 19.02.2021Das Gesundheitsministerium hat mit Erlass von heute weitere Personengruppen genannt, denen ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dabei handelt es sich um Personengruppen, die regelmäßig in einer vollstationären Pflegeeinrichtung tätig sind.
Dabei handelt es sich um:
- Betreuungsrichterinnen- und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Frisörinnen und Frisöre
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
Des Weiteren:
- Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
- Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
- Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege