Wer übernimmt die Kosten?
1. Die Pflegekassen übernehmen Kosten:
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Die Pflegekassen übernehmen bis zur Höhe der Pflegesachleistung (siehe unten) in den einzelnen Pflegegrade Kosten für Beratung, Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Entlastungsleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und vieles mehr.
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Sie müssen dazu einen Antrag bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse gestell habent, der „Medizinische Dienst“ stellt daraufhin die Pflegebedürftigkeit fest und Sie werden einem Pflegegrad zugeordnet.
Die Kosten werden dann vom Tag der Antragstellung an übernommen. Praktisch für Sie: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird Ihnen nur über die Differenz eine Privatrechnung erstellt.
2. Die Krankenkassen übernehmen Kosten:
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Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie z.B. das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, die Gabe von Spritzen oder das Anlegen von Verbänden.
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Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die nötige Verordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt gerne aus.
Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. In der Regel ist ein Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
3. Private Leistungen:
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Es gibt Zusatzleistungen, wie zum Beispiel unser Menüservice, die Sie gerne über uns beziehen können. Sprechen Sie uns an!
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Preise für Pflegeleistungen
Hier finden Sie unsere aktuellen Preise unserer Ambulanten Pflegesachleistungen ab dem 01.01.2025
Zur Zeit laufen Verhandlungen zwischen Theresienau und den Pflegekassen über die neuen Preise seit 01.01.26. Diese sind leider noch nicht abgeschlossen.
(Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten)
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Nr Leistungsart
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Preis ab 01.01.2025 in Euro |
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1 |
Ganzwaschung |
34,28 |
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2 |
Teilwaschung |
18,34 |
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3 |
Ausscheidungen |
8,37 |
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4 |
Selbständige Nahrungsaufnahme |
8,37 |
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5 |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
20,92 |
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6 |
Sonden Ernährung bei implantierter Magensonde (PEG) |
8,37 |
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7 |
Lagern/Betten |
8,37 |
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8 |
Mobilisation |
15,05 |
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9 |
Behördengänge und Arztbesuche |
28,97 |
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10 |
Beheizen des Wohnbereiches |
4,83 |
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11 |
Einkaufen |
12,07 |
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12 |
Zubereiten von warmen Speisen |
12,07 |
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13 |
Reinigen der Wohnung |
43,45 |
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14 |
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung |
28,97 |
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15 |
Hausbesuchspauschale |
7,28 |
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15a |
Erhöhte Hausbesuchspauschale |
9,63 |
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16 |
Erstgespräch |
128,74 |
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16a |
Folgebesuch |
72,41 |
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17 |
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nach Grad 1-5 |
108,62 |
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18 |
Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme |
50,93 |
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19 |
Große Grundpflege |
37,57 |
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20 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme |
37,57 |
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21 |
Kleine Grundpflege |
24,22 |
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22 |
Große hauswirtschaftliche Versorgung |
61,15 |
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23 |
Große Grundpflege mit Lagern/Betten |
43,45 |
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24 |
Große Grundpflege mit Lagern/ Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
61,79 |
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25 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten |
29,21 |
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26 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
48,44 |
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27 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 1 |
8,37 |
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28 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 2 |
8,37 |
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29 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 3 |
14,16 |
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30 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 4 |
6,44 |
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31 |
Pflegerische Betreuung pro Minute |
0,84 |
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32 |
Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung pro Minute |
0,84 |
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33 |
Hauswirtschaftliche Versorgung pro Minute |
0,84 |
Kontakt
Marcel Daufenbach
Leiter Ambulanter Dienst
Telefon: 02 28 / 4499-915
E-Mail: ambulant@theresienau.de
Yvonne Bornheim
Stellv. Pflegedienstleiterin
Telefon: 02 28 / 44 99-444
E-Mail: ambulant@theresienau.de