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MENÜ
Sie sind hier: Theresienau » Ambulante Pflege » Preise

Wer übernimmt die Kosten?

1. Die Pflegekassen übernehmen Kosten:

  • Die Pflegekassen übernehmen bis zur Höhe der Pflegesachleistung (siehe unten) in den einzelnen Pflegegrade Kosten für Beratung, Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Entlastungsleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und vieles mehr.

  • Sie müssen dazu einen Antrag bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse gestell habent, der „Medizinische Dienst“ stellt daraufhin die Pflegebedürftigkeit fest und Sie werden einem Pflegegrad zugeordnet.

Die Kosten werden dann vom Tag der Antragstellung an übernommen. Praktisch für Sie: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird Ihnen nur über die Differenz eine Privatrechnung erstellt. 

 

2. Die Krankenkassen übernehmen Kosten:

  • Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie z.B. das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, die Gabe von Spritzen oder das Anlegen von Verbänden.

  • Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die nötige Verordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt gerne aus.

Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. In der Regel ist ein Eigenanteil vom Patienten zu tragen.

 

3. Private Leistungen:

  • Es gibt Zusatzleistungen, wie zum Beispiel unser Menüservice, die Sie gerne über uns beziehen können. Sprechen Sie uns an!

 

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Preise für Pflegeleistungen

Hier finden Sie unsere aktuellen Preise unserer Ambulanten Pflegesachleistungen ab dem 01.01.2025

Zur Zeit laufen Verhandlungen zwischen Theresienau und den Pflegekassen über die neuen Preise seit 01.01.26. Diese sind leider noch nicht abgeschlossen. 

(Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten)

   

 

 

Nr

 Leistungsart

 

 Preis ab   01.01.2025

 in Euro

  1

 Ganzwaschung

 34,28

  2

 Teilwaschung

 18,34

  3

 Ausscheidungen

  8,37

  4

 Selbständige Nahrungsaufnahme

  8,37

  5

 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

 20,92

  6

 Sonden Ernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

  8,37

  7

 Lagern/Betten

  8,37

  8

 Mobilisation

   15,05

  9

 Behördengänge und Arztbesuche

 28,97

 10

 Beheizen des Wohnbereiches

  4,83

 11

 Einkaufen

 12,07

 12

 Zubereiten von warmen Speisen

 12,07

 13

 Reinigen der Wohnung

 43,45

 14

 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung

 28,97

 15

 Hausbesuchspauschale

  7,28

 15a

 Erhöhte Hausbesuchspauschale

  9,63

 16

 Erstgespräch

 128,74

 16a

 Folgebesuch

 72,41

 17

 Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nach Grad 1-5

108,62

 18

 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme

 50,93

 19

 Große Grundpflege

 37,57

 20

 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme

 37,57

 21

 Kleine Grundpflege

 24,22

 22

 Große hauswirtschaftliche Versorgung

 61,15

 23

 Große Grundpflege mit Lagern/Betten

 43,45

 24

 Große Grundpflege mit Lagern/ Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

 61,79

 25

 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten

 29,21

 26

 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

 48,44

 27

 Kleine pflegerische Hilfestellung 1

 8,37

 28

 Kleine pflegerische Hilfestellung 2

 8,37

 29

 Kleine pflegerische Hilfestellung 3

 14,16

 30

 Kleine pflegerische Hilfestellung 4

 6,44

 31

 Pflegerische Betreuung pro Minute

 0,84

 32

 Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung pro Minute

 0,84

 33

 Hauswirtschaftliche Versorgung pro Minute

 0,84

 

 

 

Kontakt

Marcel Daufenbach
Leiter Ambulanter Dienst

Telefon: 02 28 / 4499-915
E-Mail: ambulant@theresienau.de

Yvonne Bornheim
Stellv. Pflegedienstleiterin

Telefon: 02 28 / 44 99-444
E-Mail: ambulant@theresienau.de