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Kosten und Zuschüsse zur Finanzierung der Tagespflege

Pflegebedürftige können die Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass  eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI als auch die Beträge für die Verhinderungspflege können für die Inanspruchnahme der Tagespflege eingesetzt werden. 

Der Tagessatz für die Tagespflege setzt sich zusammen aus:

  • Pflegebedingten Kosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Investitionskosten (Übernimmt in der Regel das Land NRW)

Die aktuellen Tagessätze für die Tagespflege Theresienau zum 01.01.2025 sehen Sie hier:

(Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten)

 Entgeltbestandteil

 Pflegeleistungen nach Pflegegrad

 Entgelte ab 01.01.2025 täglich

 Pflegegrad 1

 (ohne Ausbildungsumlage)

  73,88 €

 Pflegegrad 2

 (ohne Ausbildungsumlage)

  77,77 €

 Pflegegrad 3

 (ohne Ausbildungsumlage)

  81,66 €

 Pflegegrad 4

 (ohne Ausbildungsumlage)

  85,55 €

 Pflegegrad 5

 (ohne Ausbildungsumlage)

  89,44 €

Für alle Tagespflegegäste gilt zudem:

 

Entgelt ab 01.01.2025 täglich

 Vergütungszuschlag für Ausbildungsumlage nach § 28   Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)

 4,96 €

 Unterkunft

 14,23 €

Verpflegung

 10,95 €

Vergütungszuschlag nach § 84 Abs. 8 (Zusätzliche Betreuung)  

  13,08 €                       

 Kosten der notwendigen Beförderung
 (Hol- und Bringdienst)

 

  • bis 5 km pro Fahrt  

  13,00 €

  • von 5 km bis 10 km pro Fahrt

  16,00 €

  • von 10 km bis 15 km pro Fahrt

  19,00 €

  • Beförderung von Rollstuhlfahrten pro Fahrt (Hol- und Bringdienst)

   3,50 €

Bei ausschließlicher, nicht nur vorübergehender Ernährung mit Sondenkost inklusive der Flüssigkeitsversorgung wird der Verpflegungssatz je Tag (30,42-stel des Monatsbetrages) um ein Drittel je Tag reduziert.

Erhöhung der Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025

Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt wichtige Änderungen. Diese Erhöhung soll die Pflegeleistungen an aktuelle Bedürfnisse und Kosten anpassen und damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser unterstützen.

  • Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden angepasst.
  • Die Erhöhung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Die Leistungsbeträge steigen um 4,5 Prozent.

Die aktualisierten Beträge für Pflegeaufwendungen sind in der nachfolgenden Auflistung zu finden:

 Pflegegrad

 Monatlicher Höchstbetrag bis  31.12.2024

 Monatlicher Höchstbetrag ab  01.01.2025

 Änderungs- betrag

 Pflegegrad 1

 kein Anspruch

 kein Anspruch

 

 Pflegegrad 2

 689 €

 721 €

 32 €

 Pflegegrad 3

 1298 €

 1357 €

 59 €

 Pflegegrad 4

 1612 €

 1685 €

 73 €

 Pflegegrad 5

 1995 €

 2085 €

 90 €

 

 

Kontakt

Telefon: +49 (0) 228 4499-0

Telefax: +49 (0) 228 4499-440

E-Mail: Tagespflege@theresienau.de

Postadresse:
Tagespflege Theresienau gGmbH
Theresienau 20
53227 Bonn