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Kosten und Zuschüsse zur Finanzierung der Tagespflege

Pflegebedürftige können die Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass  eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI als auch die Beträge für die Verhinderungspflege können für die Inanspruchnahme der Tagespflege eingesetzt werden. 

Der Tagessatz für die Tagespflege setzt sich zusammen aus:

  • Pflegebedingten Kosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Investitionskosten (Übernimmt in der Regel das Land NRW)

 

Die genauen Tagessätze für die Tagespflege Theresienau sehen Sie hier:

Kontakt

Telefon: +49 (0) 228 4499-0

Telefax: +49 (0) 228 4499-440

E-Mail: Tagespflege@theresienau.de

Postadresse:
Tagespflege Theresienau gGmbH
Theresienau 20
53227 Bonn