Teilweise Öffnung des Hauses
Unsere Einrichtung darf ab Montag, dem 01.03.2021, wieder besucht werden – unter den zuvor geltenden Schutzauflagen (Besuchs- und Quarantäneregelungen vom 08.02.2021).
Davon ausgenommen sind vorerst die dritte und sechste Etage, wo noch positive Befunde vorliegen. Hier bleiben die Vorgaben des Besuchs- und Betretungsverbotes in Kraft und die positiv getesteten Bewohner:innen stehen weiterhin unter Quarantäne.
Negativ getestete Personen dieser Etagen dürfen nur mit Termin in den Besucherräumen oder im Garten besucht werden (siehe Regelungen vom 11.02.2021).